Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns B&M Reisezentrum, Landwehr 25 in 22087 Hamburg, als Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrags.
1. Geltungsbereich für die Reisevermittlung
Unsere Tätigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung fremdveranstalteter Reisen und Leistungen. Die Geschäftsbedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leitungen/Reisen erfolgen.
2. Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
2.1. Mit dem Buchungsauftrag der auf dem elektronischen Weg (auf unserer Homepage) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrags über Reisedienstleitungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zustande kommt. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
2.2. Bei Abschluss des Reisevermittlungsvertrages wird zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kein Reisevertrag im Sinne von § 651a ff. BGB begründet.
3. Vertragspflichten des Reisevermittlers
3.1. Der Gegenstand des Reisevermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertrages über Reisedienstleistungen (z.B. Beförderung, Unterbringung, Verpflegung). Der Reisevermittler ist verpflichtet, die zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen und die zugehörigen Beratungen vorzunehmen sowie die Reiseunterlagen bereitzustellen.
3.2. Abweichungen des Reisevermittlers von dem Vermittlungsauftrag sind nur zulässig, soweit der Reisevermittler nach den konkreten Umständen des Einzelfalls davon ausgehen durfte, dass der Kunde die Abweichungen billigen würde und soweit eine vorherige Zustimmung des Kunden zu den Abweichungen nicht eingeholt werden konnte, ohne den erteilten Vermittlungsauftrag zu gefährden oder unmöglich zu machen.
3.3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
3.4. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil unsere Pflicht.
4. Vergütung des Reisevermittlers
Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutliche sichtbare Preislisten in den Geschäftsräumen bzw. deutlich sichtbare Platzierung von Preislisten auf der Homepage des Reisevermittlers und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf getroffen werden kann.
5. Haftung des Reisevermittlers
5.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
5.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
5.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5.4. Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht dessen vertragliche Hauptpflichten verletzt oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betrifft.
6. Reiseunterlagen
6.1. Der Kunde hat die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Leistungsträger, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, für ihn erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich gegenüber dem Reisevermittler zu rügen.
6.2. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
6.3. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für den Reisevermittler nicht erkennbar waren.
7. Zahlungsbedingungen
Bei allen von uns vermittelten Reiseleistungen und Reisen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung kann kein Versand der Unterlagen erfolgen.
8. Stornierungen, Umbuchungen
8.1. Bei Stornierungen der vermittelten Reiseleitung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren.
8.2. Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch die Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn der zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.
8.3. Um erhebliche finanzielle Verluste bei der Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserückrittskostenversicherung empfohlen.
9. Ein- und Ausreise, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1. Zur Information über die geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die Pass-, Visa, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen, ist der Reisende grundsätzlich selbst verpflichtet. Eine Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen.
9.2. Auf Wunsch erteilen wir über die uns bekannten oder erkennbaren Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft aber grundsätzlich unverbindlich Auskunft. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die geltenden Bestimmungen jederzeit geändert werden können und empfehlen den Reisenden daher in jedem Fall, sich selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren, und zwar direkt beim jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger sowie bei den zuständigen Stellen, beispielsweise über die Webseite des Auswärtigen Amtes oder bei den ausländischen Botschaften, Konsulaten oder Tourismusämtern.
9.3. Soweit von uns zu den vorgenannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft nicht mitgeteilt wird.
9.4. Für die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.
9.5. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
10. Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Leistungsträgern der vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger.
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11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
11.2. Die Unwirksamkeit eines vermittelten Reisevertrages berührt den geschlossenen Vermittlungsvertrag nicht.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
11.4. Soweit rechtlich zulässig ist als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens maßgebend.
11.5. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
12. Personliche Daten
Reisevermittler:
B&M Reisezentrum
Inh. Alla Fedko
Landwehr 25
22087 Hamburg
Tel: 040 386 43443
Fax: 040 386 43445